Unter Innenarchitektur
(englisch interior architecture,
manchmal auch interior design)
versteht man die Planung und Gestaltung von Innenräumen. Sie umfasst
technisch-konstruktive Aspekte ebenso wie ästhetisch-künstlerische Belange.
Die Berufsbezeichnung Innenarchitekt ist gesetzlich geschützt und im deutschen
Architektenrecht verankert.
Sie nehmen die Objektbestandsaufnahme vor, indem sie die Größe und Form
der Räumlichkeiten, die Lichtverhältinisse und die Nutzungsanforderungen
ermitteln. Das dient zur Beurteilung der Raumkonzeption bzw. zur Festlegung der
gewünschten gestalterischen Maßnahmen. Sie beraten über individuelle
Einrichtungsmöglichkeiten und - je nach KundInnenanforderung - erfolgt dann die
Konzepterstellung, Planung und Kostenschätzung.
Die Erstellung von Planzeichnungen führen sie mit 3D-Programmen durch, wobei
sie tlw. mit verschiedenen Stilelementen, Formen und Farbnuancen
experimentieren. Gemeinsam mit den KundInnen legen sie dann ein bestimmtes
Innenraumdesign fest und erstellen die Kalkulation für die entstehenden Kosten.
InnenraumgestalterInnen fungieren oft in einer Schnittstellenfunktion
zwischen ArchitektInnen und ProduktionsexpertInnen (Türen, Wandvertäfelungen,
Textilien- und Glasdesign etc.).