Raumgestaltung und Design

                        


Unter Innenarchitektur (englisch interior architecture, manchmal auch interior design) versteht man die Planung und Gestaltung von Innenräumen. Sie umfasst technisch-konstruktive Aspekte ebenso wie ästhetisch-künstlerische Belange.

Die Berufsbezeichnung Innenarchitekt ist gesetzlich geschützt und im deutschen Architektenrecht verankert.

Sie nehmen die Objektbestandsaufnahme vor, indem sie die Größe und Form der Räumlichkeiten, die Lichtverhältinisse und die Nutzungsanforderungen ermitteln. Das dient zur Beurteilung der Raumkonzeption bzw. zur Festlegung der gewünschten gestalterischen Maßnahmen. Sie beraten über individuelle Einrichtungsmöglichkeiten und - je nach KundInnenanforderung - erfolgt dann die Konzepterstellung, Planung und Kostenschätzung.

Die Erstellung von Planzeichnungen führen sie mit 3D-Programmen durch, wobei sie tlw. mit verschiedenen Stilelementen, Formen und Farbnuancen experimentieren. Gemeinsam mit den KundInnen legen sie dann ein bestimmtes Innenraumdesign fest und erstellen die Kalkulation für die entstehenden Kosten.

InnenraumgestalterInnen fungieren oft in einer Schnittstellenfunktion zwischen ArchitektInnen und ProduktionsexpertInnen (Türen, Wandvertäfelungen, Textilien- und Glasdesign etc.).